Einsatz kostenlos??
Anders verhält es sich, wenn die Feuerursache auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Lässt sich der Täter finden, muss er für unsere Kosten aufkommen. Bei einem Containerbrand liegt die Einsatzdauer zwischen 45 Minuten und einer Stunde, sechs Mann und ein Löschfahrzeug sind im Einsatz.
Auf der Rechnung, die der Brandstifter dann begleichen müsste, stünde laut „Feuerwehrgebührensatzung der Kreisstadt Dietzenbach“ nach einem einstündigen Einsatz die Summe von 673 Euro, die sich wie folgt zusammensetzt: Für jeden eingesetzten Feuerwehrmann fallen sechs Euro pro angefangener Viertelstunde an, für das Tanklöschfahrzeug samt Löschwasser kommen 58 Euro pro 15 Minuten Einsatzdauer hinzu. Zurück auf der Wache fallen aber noch weitere Kosten an, beispielsweise 42,50 Euro für jedes Atemschutzgerät samt -maske, die gereinigt, desinfiziert und geprüft werden müssen und die Füllung der Atemluftflaschen, pro Stück sieben Euro.
Kein Pardon gibt es in dem Fall, dass eine Brandmeldeanlage falschen Alarm auslöst. „Mindestens drei Fahrzeuge und ein Einsatzleiter rücken dann aus. Die Kosten dafür werden aber nicht einzeln zusammenaddiert, denn für den Fehlalarm setzt die Gebührensatzung eine Pauschale von 550 Euro fest.
Wird die Feuerwehr gerufen, weil sich Menschen oder Tiere in einer lebensbedrohlichen Notlage befinden, ist dies nach dem HBK-Gesetz ebenfalls ein kostenloser Einsatz. Der Klassiker „Katze oder Wellensittich auf dem Baum“ allerdings fällt streng genommen nicht in die Kategorie „lebensbedrohliche Notlage“, ist somit ein Hilfseinsatz und kostenpflichtig. Muss dafür das Feuerwehrauto mit Drehleiter und Korb seine Garage verlassen, fallen laut Gebührensatzung pro Viertelstunde 112,50 Euro an.
Die Feuerwehrgebührensatzung der Kreisstadt Dietzenbach finden Sie hier >>